Zuwendungen
Stiften oder Spenden?
Die Stiftung soll zu einer Stiftungsgemeinschaft, zu einer Art Stiftungsfamilie, ausgebaut werden.
Der Verein der Freunde und Förderer des Herzzentrums des Universitätsklinikums Köln e.V. lädt Menschen ein, in der Stiftung soziale Verantwortung wahrzunehmen und bürgerschaftliches Engagement zur Förderung von Wissenschaft und Forschung zum Ausdruck zu bringen durch:
- eine Spende
- eine Zustiftung (möglich ab 5.000,00 Euro)
- die Errichtung eines Stiftungsfonds (möglich ab 50.000,00 Euro)
- die Errichtung einer rechtlich unselbständigen (treuhänderischen) Stiftung unter dem Dach der "Stiftung Kölner Herzzentrum" (möglich ab 100.000,00 Euro) und/oder
- durch Erbvertrag, Testament oder Vermächtnis
- durch ein Stiftungsdarlehen (möglich ab 20.000,00 Euro).
(Zu-)Stiftung und Spende unterscheiden sich in Ihrer Wirkung beim Empfänger.
Wer vor der Frage "Stiften oder Spenden" steht, erhält hier Entscheidungshilfen:
| Spende | (Zu-)Stiftung | |
| Zahlungsempfänger |
Förderverein Herzzentrum Köln e.V. |
Stiftung Kölner Herzzentrum |
| Mittelverwendung | Zeitnahe Mittelverwendung des Gesamtbetrages innerhalb von einem Jahr |
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| Wirkung der Zahlung | Kurzfristige, hohe Wirksamkeit | Nachhaltige, langfristige Wirksamkeit |
| Steuerliche Freibeträge |
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| Interessenlage der steuerbegünstigten Einrichtung (e.V. oder Stiftung) |
Finanzierung dringender, wichtiger, kostenintensiver Projekte |
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Stiftung als Erbe
Warum ist eine Testamentsspende sinnvoll?
Eine Testamentsspende...
- ...gibt die Möglichkeit, auch mit dem letzten Willen Gutes zu tun.
- ...kommt ohne Abzüge durch die Erbschaftssteuer Menschen zugute.
- ...hilft, die finanzielle Situation und Förderung von Wissenschaft und Forschung im Kölner Herzzentrum zu verbessern und ermöglicht damit auch in Zukunft schnelle, unbürokratische und politisch unabhängige Hilfe.
- ...verhindert, dass der Nachlass anonym in der Staatskasse untergeht, falls Sie keine erbberechtigten Angehörigen haben.
- ...kann bei geschickter Verteilung des Erbes dazu beitragen, die Steuerlast für Ihre Nachkommen zu mindern.
- ...stärkt als Zustiftung das Vermögen der Stiftung Kölner Herzzentrum und die wirtschaftliche Basis des Kölner Herzzentrums auf Dauer.
- ...macht bei einer testamentarisch errichteten unselbständigen Stiftung den Namen de Erblassers unvergesslich.
Bankverbindung:
Kontonummer 1900874544
bei der Sparkasse KölnBonn
BLZ 370 501 98


