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Herzklappenchirurgie

Klappenoperationen zählen nach der koronaren Bypassoperation zu den häufigsten Herzoperationen bei Erwachsenen. Eine Herzklappenoperation kann nötig werden durch eine Undichtigkeit der Klappe oder durch eine Einengung, die häufig durch ausgeprägte degenerative Prozesse und Verkalkungen der Klappenstrukturen bedingt ist.

Grundsätzlich gibt es zwei Verfahren bei Herzklappenoperationen: erstens eine Rekonstruktion, also eine Reparatur der eigenen Herzklappe, und zweitens der Ersatz mittels einer Herzklappenprothese. Bei den Prothesen unterscheidet man zwischen biologischen Prothesen (aus Gewebe vom Mensch, Schwein oder Rind) und künstlichen Prothesen (Kunststoff, Titan oder ein Verbund aus diesen Materialien). Die biologischen Prothesen haben den Nachteil der begrenzten Haltbarkeit, die Kunststoffprothesen den der Notwendigkeit einer lebenslangen Blutverdünnung zur Vermeidung von Blutgerinnseln. Zusätzlich kann eine Prothese die Funktion der natürlichen Herzklappe nur bedingt nachbilden. Daher sind Verfahren, die eine Rekonstruktion der eigenen Herzklappe erlauben, wann immer möglich von Vorteil.

Sowohl bei der Klappenrekonstruktion als auch bei der Implantation von Klappenprothesen kommen immer häufiger auch sogenannte minimal-invasive Techniken zum Einsatz. Dabei verschafft sich der Chirurg über einen möglichst kleinen Schnitt (meist etwa 5 cm lang) Zugang zum Operationsfeld. Dieses Verfahren ist für die Patienten weitaus weniger belastend als eine vollständige Eröffnung des Brustkorbs, kann aber nicht unter allen Voraussetzungen angewendet werden.

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